Geschirrhütten: Streuobstwiesen-Bearbeitung erleichtern!

Zusammen mit meinem Kollegen Dr. Markus Rösler, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion, setze ich mich für eine zeitgemäße Bewertung der Geschirrhütten im Streuobstanbau ein. Gemeinsam wandten wir uns in Sachen Streuobstwiesen an die zuständige Ministerin Nicole Razavi. Von der Chefin des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen wollen Sperling und ihr Landtagskollege wissen, welche Chancen sie planungsrechtlich für den Erhalt Streuobstwiesen sieht.

Hintergrund sind die vielen Beschwerden von Streuobstwiesenbesitzerinnen und ‑besitzern, die wegen der Überprüfung des Kleinbautenerlasses ihre Geschirrhütten abreißen sollen. Auch in Leutenbach, Winnenden und dem gesamten Rems-Murr-Kreis wurden solche Verfügungen vonseiten der Kommunalverwaltungen ausgesprochen. Damit droht den Besitzer:innen der Abriss der Hütten.

„Wir müssen den Menschen die Bearbeitung ihrer Streuobstwiesen erleichtern“, so Sperling und fügt hinzu: „Die zunehmend größeren Geräte wie Aufsitz-Balkenmäher oder Lesegeräte brauchen in den Geschirrhütten Platz. Ich selbst habe zwei Streuobstwiesen ohne Hütten und weiß, wie mühevoll der Transport dieser sperrigen Geräte ist.“. Beiden Abgeordneten liegt die verbesserte Verbindung von Schutz und Nutzung der Streuobstwiesen – auch als Erholungsraum – sehr am Herzen.

Zentral bei Streuobstwiesen seien, so Sperling und ihr Kollege, Kriterien wie Artenvielfalt und Pflege, nicht die Größe der Geschirrhütte. Um hier mehr Handlungsspielraum zu schaffen, fragen die beiden Grünen Abgeordneten nach der Möglichkeit der Ausweisung als „Sondergebiete für Streuobst und Erholung“ oder der Novellierung des strittigen Kleinbautenerlasses. Diese Reglungen gäben auch den Kommunen mehr Handlungsspielraum in der Ausweisung der Gebiete und könnten letztendlich zu einer Verbesserung der Pflege der Streuobstwiesen führen.

Abgeordnetenbrief zum Download

Antwort der Ministerin Razavi