Landarztquote: Bewerbungsverfahren Medizinstudium Wintersemester 2022/23

Das Regierungspräsidium Stuttgart sucht bis 31.03.2022 Bewerberinnen und Bewerber für ein Medizinstudium. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Landarztquote. Dadurch haben 75 BewerberInnen über die Vorabquote die Chance auf einen Platz für das Studium der Humanmedizin.

„34% unserer Bevölkerung lebt im ländlichen Raum“, sagt die grüne Landtagsabgeordnete Swantje Sperling. „Ich bin selbst auf dem Land aufgewachsen. Daher weiß ich, wie wichtig es ist, dass wir auch die Gesundheitsversorgung der Menschen im ländlichen Raum gewährleisten“, fügt die grüne Landtagsabgeordnete Swantje Sperling hinzu.

Die Landarztquote beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Nach dem Studium und der Facharztweiterbildung verpflichten sich die Bewerber und Bewerberinnen für mindestens 10 Jahre als Landärztin oder Landarzt tätig zu sein. Im Falle eines Vertragsbruchs gibt es eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. Das Auswahlverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe, in der maximal 100 Punkte vergeben werden, umfasst:

  • Ergebnis fachspezifischer Studieneignungstest
  • Abgeleisteter Freiwilligendienst
  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Abgeschlossene Ausbildung/Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf

In der zweiten Stufe, die von 150 BewerberInnen erreicht wird finden Auswahlgespräche statt, bei denen erneut 100 Punkte erreicht werden können. Dieses Jahr finden die Auswahlgespräche online statt. Dabei ist die persönliche Eignung und Motivation ein wichtiges Kriterium. Im Ergebnis erhalten 75 BewerberInnen einen Studienplatz. Die dreigliedrige Auswahlkommission besteht aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Personen mit ärztlicher Sachkunde und Vertreterinnen und Vertreter der hausärztlichen Versorgung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Landarztquote – Regierungspräsidium Stuttgart (baden-wuerttemberg.de)