Teilhabe, Repräsentanz, Klarheit: Das sind für mich die Leitlinien dieser Kommunalwahl-Reform, die wir am 29. März 2023 verabschiedet haben. Mit dem passiven Wahlalter ab 16 Jahren ermöglichen wir jungen Menschen in Baden-Württemberg eine Chance auf politische Mitsprache, wie sie in den anderen Bundesländern erst ab 18 Jahren besteht. Bei der Anhörung wurde zudem erneut deutlich, dass die juristische Zulässigkeit unproblematisch ist. Das Wahlrecht hat nicht nur eine fundamentale Bedeutung, es hat auch Dynamik und muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Wir haben dem Engagement, der Befähigung und der Emanzipation der jungen Menschen Rechnung getragen. Eine innovative Anpassung.
Und das passt zu uns – Wir sind die Innovationsregion Europas – und eben nicht nur bei Forschung und Wirtschaft. Sondern auch, wenn es darum geht, Menschen mitzunehmen und zu beteiligen. Ich meine, das eine bedingt auch zwangsläufig das andere.
Stärkung der Rolle von Bürgermeister*innen
Der zweite Schwerpunkt dieser Reform ist die Stärkung der Rolle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Diese sind die Hauptdarsteller in der Kommunalpolitik. Eine Rolle, die aus ganz unterschiedlichen Gründen eine zunehmende Herausforderung ist. Mit dem Rückkehrrecht für Landesbeamte machen wir das Amt attraktiver. Ebenso mit der im Änderungsantrag enthaltenen Anhebung der Freibeträge für Nebentätigkeiten. Das wurde seit 50 Jahren nicht geändert, hier war es einfach Zeit. Zudem ist es richtig, wenn die entlohnt werden, die zusätzliche Verantwortung übernehmen.
Die Menschen wählen genau die Person, der sie die Bewältigung dieser Herausforderungen zutrauen. Wichtig für die Wahlentscheidung ist nicht das Alter des Kandidierenden, sondern das Vertrauen der Menschen.
Mit der Herabsetzung der Wählbarkeit auf 18 und dem Wegfall der Altersgrenze stärken wir die Bürger*innen. Und stärken die Rolle des Stadtoberhaupts. Ebenso wie mit der Einführung einer Stichwahl, wie sie schon viele andere Bundesländer kennen. Eine klare Wahlentscheidung gibt den Gewählten Rückendeckung. Stichwahl statt Neuwahl bedeutet: die Entscheidung entfällt zwischen den beiden Bewerber*innen, die die Wähler in der ersten Wahl favorisiert haben. Es gibt weniger Raum für taktische Spielchen und mehr Raum für eine klare Entscheidung.
Eine ebenso klare wie deutliche Entscheidung des Parlaments wünsche ich mir jetzt auch für dieses Gesetz. Für mehr Teilhabe, Repräsentanz und Klarheit in der Kommunalpolitik.
Link zu meiner Rede zur Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften:
Sitzung des Landtags am 29. März 2023 – Rede Swantje Sperling MdL
Landtagsdrucksache 17/4079 – Gesetzentwurf der Landesregierung