Geändertes Wahlrecht – Grüne Jugend diskutiert mit Swantje

Herzlichen Dank an die Grüne Jugend für den Austausch über Kommunalpolitik und die Kommunalwahl nächstes Jahr! Wir, die Grüne Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, haben es gemeinsam mit unserem Koalitionspartner geschafft: Künftig darf man in Baden-Württemberg nicht nur ab 16 wählen – man darf auch gewählt werden! Das bedeutet, dass man ab 16 Mitglied des Gemeinderats, Kreistags oder der Regionalversammlung sein darf! Das ist ganz wichtig für Demokratie und Repräsentanz! Umso wichtiger, dass sich junge Menschen für Politik begeistern und mitmachen.