Bezahlbarer Wohnraum ist in der Region Stuttgart und auch in der Region Rems-Murr knapp. Für Jugendliche, die in der Ausbildung sind, aber nicht daheim wohnen können, ist das ein großes Problem. Die Landesregierung hat jetzt ein Programm aufgesetzt, um junge Menschen bei der Wohnungssuche zu unterstützen. In meiner nachfolgenden Pressemitteilung könnt ihr genau lesen, was es damit auf sich hat und wie man an die Fördermittel kommt.
Hier ist meine Pressemitteilung:
Das Förderprogramm „Junges Wohnen”, initiiert vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, setzt sich zum Ziel, junge Menschen bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Dazu sollen Wohnheimplätze speziell für junge Menschen in Ausbildung geschaffen werden. Das gab das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am Donnerstag in Stuttgart bekannt. „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende ist nicht nur eine soziale Frage. Preisgünstiges Wohnen ist wichtig, um Nachwuchs für unseren Wirtschaftsstandort gewinnen können“, erklärt die grüne Landtagsabgeordnete Swantje Sperling.
Die Initiative ist eine Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung in Baden-Württemberg und soll die Wohnsituation von Auszubildenden verbessern. Ziel ist es, zusätzlichen und preisgünstigen Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen ist die Schaffung von Wohnheimplätzen.
„Es ist uns bewusst, dass bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende eine zentrale Herausforderung darstellt. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir nicht nur den Ausbildungsnachwuchs, sondern investieren auch in die Zukunft unserer Fachkräfte”, erklärt Sperling.
Infos zum Förderaufruf „Junges Wohnen“
Was?
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Wohnheimplätzen durch Neubau oder durch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen (bspw. Ausbau, Aufstockung, Umwandlung).
Für wen?
Der Wohnraum ist Auszubildenden in Baden-Württemberg vorbehalten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Sozialbindungsbauer beträgt 30 Jahre.
Wie?
Es handelt sich um eine Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss hat eine Höhe von (voraussichtlich) bis zu 45.000 Euro je Wohnheimplatz. Für Barrierefreiheit kann ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.
Bis wann?
Interessierte Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger übermitteln ihre Interessenbekundungen bis zum 30. April 2024 an „junges-wohnen@mlw.bwl.de“.
Mehr Infos findet ihr hier:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnraumfoerderung/junges-wohnen
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