Wir müssen Bürokratie zur Ermöglichungsbürokratie gestalten und Verwaltungen zu modernen Servicestellen. Eine funktionierende und vor allem effiziente kommunale Verwaltung ist die Grundvoraussetzung von Staatlichkeit.
Am 22. Januar durfte ich als Sprecherin für Kommunalpolitik die Stellungnahme für die GRÜNE Fraktion im Landtag abgeben Hier meine Rede als Text und Video:
Hier das Video: Landtagsplenum vom 22. Januar 2025 – ab 1:10:35
Rede zum „Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes“ am 22. Januar 2025
Landtagsdrucksache 17/8098
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dieses Gesetz ist ein kleiner Schritt für mehr Effizienz.
Denn: Es steht ganz im Zeichen der Verwaltungsdigitalisierung und damit auch der Verwaltungsmodernisierung und Vereinfachung.
Es ist richtig und wichtig, die Lehren, die wir aus Corona gezogen haben und die uns während der Zeit der Pandemie geholfen haben, Staatlichkeit und Verwaltung aufrechtzuerhalten, jetzt in Dauerrecht zu überführen.
- Die Veröffentlichung von öffentliche Bekanntmachungen sowie Dokumenten im Internet
schafft Niederschwelligkeit.
Wir ermöglichen damit, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einfach, schnell und problemlos, vom Sofa oder von sonst wo – informieren können.
Das ist ein wichtiges Element von Teilhabe und die Grundvoraussetzung für Beteiligung und Mitsprache.
Wir wollen Menschen für Kommunalpolitik begeistern und ihr Interesse wecken, was direkt vor ihrer Haustüre passiert. Informationsmöglichkeiten sind hierfür zentral wichtig. - Onlinekonsultationen, Video- und Telefon-Konferenzen werden als mündliche Erörterungen und Verhandlungen rechtssicher.
Das ist ein wichtiger Schritt, die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft zu vereinfachen. Die Anreise wird gespart. Wichter Austausch kann so einfacher und schneller stattfinden.
Das erhöht die Kundenzufriedenheit.
Und darum geht es doch: Frustrationsfreie Verwaltungsabläufe.
Sowohl zwischen Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung.
Als auch bei den Mitarbeitenden der Verwaltung selbst. Den Menschen, die unsere Kommunen als ERSTER Ebene des Staates am Laufen halten.
Ebenso geht es bei diesem Gesetz um die Anpassung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes an die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.
Das schafft Rechtssicherheit und ist ein logischer und sinnvoller Schritt.
Der Änderungsantrag der SPD greift das Thema DE-Mail-Dienst auf.
Nach wie vor gilt das De-Mail-Gesetz auf Bundesebene, dass das Bundesministerium des Inneren nach Auslaufen des Rahmenvertrags zur DE-Mail auf Bundesebene nicht geändert hat.
Auch wenn in diesem Jahr von einem Anbieter die Akkreditierungs-ID im März diesen Jahres ausläuft, so gibt es noch einen weiteren Anbieter (FP Digital Business Solutions), bei dem dies erst in zwei Jahren der Fall sein wird.
Sehr geehrter Kollege Hoffmann: ich stimme ihnen zu, dass wir uns auf Bundesebene auf die Suche nach einer praktikablen Lösung machen müssen.
Hierzu haben wir aber noch Zeit und es gibt hierzu sicherlich auch noch einiges zu beachten.
Das wird eine der Aufgaben für die neue Bundesregierung sein.
Ich möchte nochmal zusammenfassen:
Dieses Gesetz fördert Verwaltungsdigitalisierung,
es vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung,
es erleichtert den Zugang zu Informationen
und es schafft durch Simultangesetzgebung die Einheitlichkeit zwischen Bund und Land zu Gunsten der Rechtssicherheit.
Damit ist ein ein kleiner, aber nicht unwesentlicher WEITERER Schritt für frustrationsfreie Verwaltungsprozesse geschaffen.
Wir müssen Bürokratie zur Ermöglichungsbürokratie gestalten und Verwaltungen zu modernen Servicestellen. Eine funktionierende und vor allem EFFIZENTE kommunale Verwaltung ist die Grundvoraussetzung von Staatlichkeit.
Unsere Kommunen leisten so viel und sind das Rückgrat dieser Staatlichkeit. Hiermit stärken wir sie um einen weiteren Punkt.
Swantje Sperling

