Meine Meinung zur Waiblinger Zeitung vom 3. Mai: Politischer Aschermittwoch: Kosten

Regierungshandeln zu hinterfragen, ist eines der vornehmsten Rechte der Opposition in einer Demokratie. Damit kann sie die Regierung zu detaillierter Erläuterung ihres Handelns verpflichten, was dem Diskurs überaus förderlich ist. Sie kann damit auch nebenbei Themen platzieren. Kurzum: die Anfrage der FDP im Landtag ist legitim und Teil gängiger Parlamentspraxis.

Bedauerlich ist hingegen, dass die FDP noch vor einem Jahr den folgerichtig den damals mangelnden Schutz der Demokratie beim letztjährigen politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach kritisiert hatte, nun aber ein Jahr später nur nach den Kosten für den Steuerzahler fragt, ohne auch nur die Worte „Schutz“ und „Demokratie“ nunmehr zu erwähnen. Freiheit und Demokratie entzieht sich jeder marktwirtschaftlichen Bewertung!

Als jemand, der in Biberach selbst im letzten Jahr vor der Halle und neben aggressiven Protestierenden mit rasierten Schädeln und Reichsflaggen unweit von brennenden Heuballen stand, kann ich versichern, dass es hier nicht allein um den Schutz von Demokratie ging, sondern ganz konkret um den Schutz von Menschen und deren Gesundheit.

Worum geht es neben dem Schutz von körperlicher Unversehrtheit der Teilnehmenden und weiteren Schutzgütern, wenn die Polizei politische Veranstaltungen oder Demonstrationen schützt?
Es geht vor allem um unseren Rechtsstaat, um unsere Demokratie und die Rechte, die das Grundgesetz schützt: Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und das Versammlungsrecht (Art. 8 GG).

Die Meinungsfreiheit, vom Bundesverfassungsgericht zu Recht als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ bezeichnet, ist zentral für unsere Demokratie und den Schutz unserer pluralistischen Gesellschaft. Viele Menschen in der Geschichte mussten leiden oder sterben, damit wir heute in der wunderbaren Lage sind, unsere Meinung frei zu artikulieren und uns friedlich auf Demonstrationen versammeln oder bei Veranstaltungen unsere Haltung ausdrücken zu dürfen.

Den Schutz dieser Freiheit in Kosten für die Allgemeinheit umrechnen zu wollen, empfinde ich als schräges Unterfangen. Gerade, wenn wir durch politische Veranstaltungen wollen, dass Menschen miteinander ins Gespräch und in Meinungsaustausch kommen.

„Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ – auch dies findet sich in Art. 21 im Grundgesetz. Die politischen Aschermittwoche sind ein Angebot des Austausches und der politischen Willensbildung. Gerne kann man über jegliche Kosten sprechen – sollte es aber immer in den Kontext setzen.

Als Landtagsabgeordnete sehe ich es als meine Pflicht, durch Veranstaltungen den Raum für Gespräch zu bieten. Mit 16 eigenen Veranstaltungen im Jahr 2024 habe ich mehr als einmal im Monat die Möglichkeit hierzu geboten.
Jenseits von Kosten, die sich aus Polizeieinsätzen ergeben, liegen bei den allermeisten Veranstaltungen (für die es in der Regel keines Polizeischutzes bedarf) die Kosten übrigens bei den Parteien, bzw. Abgeordneten als Veranstalter. Wer sich für diese Kosten interessiert, darf sich gerne bei mir erkundigen.