Bürokratieabbau: Mehr Verantwortung vor Ort, bei klaren Zielvorgaben für unverhandelbare Rechte

Kommunen sollen mehr selbst entscheiden können – das ist richtig. Aber Freiheit vor Ort funktioniert nur, wenn wir klare Ziele setzen und verlässliche Partner bleiben. Im Landtag habe ich drei konkrete Wege aufgezeigt, wie Vereinfachung gelingt: Zielvereinbarungen statt Detailvorgaben, interkommunale Bündelung statt Streichungen, und weniger Berichtspflichten. Das ist Bürokratieabbau mit Verstand – nicht um den Preis von unverhandelbaren Rechten. Hier meine Plenarrede vom 07.10.2026 (Drucksache 18/365)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Antrag stellt die richtigen Fragen: Welche Stellen fördert das Land in den Kommunen, wie wirken sie, wo entstanden in Einzelfällen Doppelstrukturen, was geschieht nach dem bewilligten Förderende?

Mir gefällt am Antrag besonders die Reihenfolge: erst die Bestandsaufnahme, dann die Bewertung und Abwägung, dann die Schlussfolgerung. Ich kann diese Reihenfolge für alle weiteren Vorschläge zu diesem Thema nur wärmstens empfehlen.

Unsere Vision ist eine Kommune, die so viel wie möglich selbst regelt. Die Kommunen sind die erste Ebene des Staates, dort wird Politik spürbar, dort ist das Vertrauen am größten. Deshalb wollen wir ihnen mehr zur eigenen Regelung geben. Und ja – das Thema Konnexität ist ein zentraler Punkt der Zukunftskommission.

Freiheit vor Ort steht aber nicht im leeren Raum. Es gibt übergeordnete Ziele und Gesetze, die uns binden. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention – und die Zustimmung der Bundesregierung – verpflichtet uns zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Und das Chancengleichheitsgesetz sagt in Paragraf 24: Die Verwirklichung dieses Verfassungsgebots ist auch eine kommunale Aufgabe. Diese Ziele sind nicht verhandelbar.

Artikel 3 des Grundgesetzes enthält keinen Zusatz „sofern der konkrete Mehrwert nachgewiesen ist“.

Hier liegt der Kern: Eine Vereinfachung ist erst dann gut, wenn sie zwei Fragen beantwortet.

  1. Wie stellen wir sicher, dass das Ziel erreicht wird?

Und 2. wie wird der Weg dahin einfacher?

Dafür braucht es eine Unterscheidung. Es gibt geförderte Koordinierungsstellen, für unterschiedlichste Themen: freiwillig, projektfinanziert. Dort ist jede Frage des Antrags genau richtig.

Und es gibt gesetzliche Beauftragte bspw. für Menschen mit Behinderung und die der Gleichstellungsbeauftragten. Sie sichern Ziele mit Verfassungsrang, für sie gilt eine andere Prüfung: nach der Funktion und der örtlichen nachhaltigen Umsetzung von Gesetzen, nicht nach dem Etikett.

Diese Beauftragten sind unabhängig, weisungsungebunden, werden frühzeitig beteiligt. Sie entscheiden nichts, der Kreistag oder der Gemeinderat entscheidet. Aber sie sorgen für fachliche Transparenz. Politische Aufmerksamkeit entsteht dort, wo Themen laut sind. Die Belange von Menschen mit Behinderung sind selten laut. Eine Struktur, die sie hörbar macht, ist keine Bürokratie, sie ist Voraussetzung guter Entscheidung. Und weil das Land sie mitfinanziert, entlastet ihr Wegfall die kommunale Ebene kaum. Er nimmt ihr nur den Ansprechpartner.

Wie wird es also einfacher, ohne das Ziel zu verlieren? Drei Punkte.

Erstens: Zielvereinbarung statt Detailvorgabe. Das Land legt fest, was erreicht werden muss, die Kommune entscheidet, wie: hauptamtlich, ehrenamtlich oder im Verbund mit Nachbargemeinden, solange klar ist, wer es verantwortet.

Zweitens: Bündeln statt streichen. Interkommunale Stellen auf Kreisebene erfüllen dieselbe Funktion mit weniger Aufwand. Das ist Vereinfachung mit Verstand und Effizienz.

Drittens: Berichtspflichten radikal reduzieren. Was Kommunen belastet, ist selten die Stelle, sondern das, was um sie herum an Nachweisen und Mehrfachmeldungen gewachsen ist. Dort liegt der eigentliche Ansatz für Bürokratieabbau.

Eine Anmerkung zur Pauschalierung. Pauschale Mittel klingen nach Freiheit oder Willkür. Sie bedeuten aber, dass ein Ziel mit Verfassungsrang im Haushalt um Aufmerksamkeit konkurriert. Die Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes hat gezeigt: Erst die verbindliche Bestellung hat in den Kommunen gewirkt, die Freiwilligkeit davor nicht. Wer „pauschal“ sagt, sollte deshalb auch „wie“ sagen können. Sonst ist Pauschalierung kein Konzept, sondern ein Adjektiv.

Unsere Vision ist eine Verwaltung, die „Ja, wenn“ sagt statt „Nein, weil“. Die den Kommunen den Weg zutraut und ihnen dafür klare Ziele und einen verlässlichen Partner gibt. Prüfen, vereinfachen, sichern, in einem Atemzug.

Vielen Dank.